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Aktuelles | Regina Weiß | 26.04.2024
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Wer auf seinem Briefkasten den Hinweis angebracht hat: "Keine Werbung", erhält auch keine Wahlwerbung. Wählerinnen und Wähler mit diesem Hinweis auf dem Briefkasten, die ausdrücklich Wahlwerbung erhalten möchten, sollten diese explizit erlauben. Dies ist mit einem zusätzlichen Hinweis auf dem Briefkasten „Wahlwerbung erlaubt“ möglich.
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